Prozessdefinitionen für Studiengangsentwicklung und Studiengangsmanagement
Die Entwicklung und Einrichtung eines neuen oder die Änderung eines bestehenden Bachelor- bzw. Master-Studiengangs benötigt in der Regel eine lange Vorlaufzeit, viele durchzuführende Arbeitsschritte und die Genehmigung verschiedener Gremien der TU Clausthal (Fakultätsrat oder bei fakultätsübergreifenden Studiengängen ggf. Senat, Präsidium) und ggf. des MWK.
Außerdem muss z.B. bei der Einrichtung eines neuen Studiengangs ein Akkreditierungsverfahren bis zum Start des neuen Studiengangs erfolgreich durchgeführt worden sein.
Alle notwendigen Prozessschritte für die Einrichtung und Änderung von Studiengängen, Erst- und Konzeptakkreditierungen, Re-Akkreditierungen und Schließung von Studiengängen wurden in den folgenden Prozessdefinitionen der TU Clausthal festgelegt.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die verbindlichen Regeln zur Modularisierung von Studiengängen, die im Verwaltungshandbuch der TU Clausthal hinterlegt sind.
- Prozessdefinition zur Einrichtung und Erst-/Konzeptakkreditierung von Studiengängen
- Prozessdefinition zur Re-Akkreditierung von Studiengängen
- Prozessdefinition für akkreditierungsrelevante wesentliche Änderungen von Studiengängen
- Prozessdefinition für nicht-akkreditierungsrelevante AFB-Änderungen
- Prozessdefinition zur Schließung von Studiengängen
- Prozessdefinition zur Aktualisierung von Wahlpflichtmodulkatalogen
Ansprechpartner für die Einrichtung, Akkreditierung und Schließung von Studiengängen:
Dr. Gerulf Hirt
Telefon: +49 5323 72-3803
E-Mail: gerulf.hirt@tu-clausthal.de
Ansprechpartner für die Erstellung oder Änderung von Prüfungsordnungen/studiengangsspezifische Ausführungsbestimmungen sowie die Aktualisierung von Wahlpflichtmodulkatalogen:
Guido Lotz
Telefon: +49 5323 72-2394
E-Mail: guido.lotz@tu-clausthal.de
Lars Schlicht
Telefon: +49 5323 72-3726
E-Mail: lars.schlicht@tu-clausthal.de